image/svg+xml Loading
Bucegi Naturpark

RParkordnung

2023 Vorgeschlagene Änderungen der Parkregelungen"

Diese Verordnung zielt darauf ab, alle anthropogenen Aktivitäten zu regeln, die auf der Oberfläche des Naturparks Bucegi (PNB) und in den geschützten Naturgebieten von nationalem Interesse stattfinden, die zu seinem Umkreis gehören oder mit ihm verbunden sind, nämlich das Natura 2000-Gebiet ROSCI 0013, die Reservate Cocora-Höhle und Bärenschlucht, Tatar-Schlucht, Horoabei-Tal, Reservat Orzea - Zănoaga, Zănoaga - Lucăcilă Reservat, Răteiului Höhle, Lăptici Torfmoor, Poiana Crucii, Plaiul Hoților Reservat, Plaiul Hoților Fossilienfundstätte, Bucegi Prahovian Abrupt, Colții lui Barbeș Berg, Bucșoiu - Mălăești - Gaura Abrupt, Vama Strunga Fossilienfundstätte und die Naturdenkmäler von geologischem, geomorphologischem, speläologischem oder landschaftlichem Wert, die im Naturpark Bucegi existieren.


Die PNB-Verordnung zielt auch darauf ab, Beschränkungen und Verbote in Bezug auf die Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, die Nutzung von Grundstücken, Gebäuden und Straßen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Abgrenzung und die in den rechtlich bestehenden Bewirtschaftungsgebieten zulässigen Aktivitäten festzulegen, um das natürliche und kulturelle Erbe des PNB zu schützen und zu erhalten.


Die Einhaltung dieser Verordnung ist verpflichtend für die RNP Romsilva - Verwaltung des Naturparks Bucegi, für alle Behörden, die Aktivitäten auf dem Gebiet der geschützten Naturgebiete regeln, d.h. für die territorialen Verwaltungseinheiten, die Land besitzen oder verwalten

Das offizielle Dokument kann unten heruntergeladen werden

 
Parkanlagenverordnung H.G. 187/2011

Die vorliegende Regelung hat zum Ziel, alle anthropogenen Aktivitäten, die auf der Fläche des Naturparks Bucegi (PNB) und in den national geschützten Naturgebieten, die im oder am Rand dieses Gebiets liegen, durchgeführt werden, zu regeln. Dazu gehören das Natura 2000-Gebiet ROSCI 0013, das Cocora-Höhlenreservat, die Urșilor-Schlucht, die Tătarului-Schlucht, das Horoabei-Tal, das Orzea – Zănoaga-Reservat, das Zănoaga – Lucăcilă-Reservat, die Răteiului-Höhle, das Lăptici-Torfmoor, die Poiana Crucii, das Plaiul Hoților-Reservat, der Fossilfundort Plaiul Hoților, der Prahova-Bucegi-Abbruch, der Colții lui Barbeș-Berg, der Bucșoiu - Mălăești – Gaura-Abbruch, der Fossilfundort bei Vama Strunga sowie die Naturdenkmale mit geologischen, geomorphologischen, speleologischen oder landschaftlichen Werten, die im Naturpark Bucegi vorhanden sind.

Die PNB-Regelung hat außerdem das Ziel, Beschränkungen und Verbote im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Management von natürlichen Ressourcen, der Nutzung von Flächen, Bauwerken und Verkehrswegen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Abgrenzung und der erlaubten Aktivitäten in den rechtlich bestehenden Managementzonen festzulegen, um einen angemessenen Schutz und Erhalt der Natur- und Kulturerbe-Güter im PNB zu gewährleisten.

Die Einhaltung dieser Regelung ist für RNP Romsilva – die Verwaltung des Naturparks Bucegi, alle Behörden, die Aktivitäten im Gebiet der geschützten Naturflächen regulieren, sowie für die Verwaltungseinheiten, die Land im PNB besitzen oder verwalten, sowie für natürliche oder juristische Personen, die Land und andere Vermögenswerte besitzen oder verwalten und/oder Aktivitäten im PNB und dessen Umgebung durchführen, Unternehmen, die Arbeiten ausführen oder Vermögenswerte verwalten, und alle Kategorien von Forschern, Ökologen, Touristen, Bergsteigern und Höhlenforschern, die im PNB tätig sind, verbindlich.

Das offizielle Dokument kann unten heruntergeladen werden