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Bucegi Naturpark

RParkordnung

Parkordnung

Diese Verordnung zielt darauf ab, alle anthropogenen Aktivitäten zu regeln, die auf der Oberfläche des Naturparks Bucegi (PNB) und in den geschützten Naturgebieten von nationalem Interesse stattfinden, die zu seinem Umkreis gehören oder mit ihm verbunden sind, nämlich das Natura 2000-Gebiet ROSCI 0013, die Reservate Cocora-Höhle und Bärenschlucht, Tatar-Schlucht, Horoabei-Tal, Reservat Orzea - Zănoaga, Zănoaga - Lucăcilă Reservat, Răteiului Höhle, Lăptici Torfmoor, Poiana Crucii, Plaiul Hoților Reservat, Plaiul Hoților Fossilienfundstätte, Bucegi Prahovian Abrupt, Colții lui Barbeș Berg, Bucșoiu - Mălăești - Gaura Abrupt, Vama Strunga Fossilienfundstätte und die Naturdenkmäler von geologischem, geomorphologischem, speläologischem oder landschaftlichem Wert, die im Naturpark Bucegi existieren.


Die PNB-Verordnung zielt auch darauf ab, Beschränkungen und Verbote in Bezug auf die Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, die Nutzung von Grundstücken, Gebäuden und Straßen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Abgrenzung und die in den rechtlich bestehenden Bewirtschaftungsgebieten zulässigen Aktivitäten festzulegen, um das natürliche und kulturelle Erbe des PNB zu schützen und zu erhalten.


Die Einhaltung dieser Verordnung ist verpflichtend für die RNP Romsilva - Verwaltung des Naturparks Bucegi, für alle Behörden, die Aktivitäten auf dem Gebiet der geschützten Naturgebiete regeln, d.h. für die territorialen Verwaltungseinheiten, die Land besitzen oder verwalten

Das offizielle Dokument kann unten heruntergeladen werden